• AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen EZdesign und dem Kunden, wenn und soweit Webdesign, Multimediadesign, Grafikdesign und der Verkauf von PC´s Gegenstand des Vertrages sind. Sie dienen der umfassenden Regelung der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Webdesigner und dem Kunden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19% MwSt.

§2 Zustandekommen von Verträgen

Angebote des Webdesigners sind freibleibend. Bestellungen des Kunden stellen verbindliche Zusagen dar, die der Webdesigner innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen kann. Anfragen sind natürlich keine Bestellungen!

§3 Leistungen des Webdesigner

[1] Der Webdesigner gestaltet nach den Vorgaben und Wünschen im Rahmen der individuellen Vereinbarungen Internetpräsentationen, insbesondere Webseiten und Printmedien für den Kunden.

[2] Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, übernimmt der Webdesigner sowohl die grafische und künstlerische Ausgestaltung der Webseite als auch die technische

[3] Art und Umfang der vom Webdesigner zu erstellenden Webseite bemisst sich nach den angebotenen Webpaketen. Zusätzliche Arbeiten, Design o.ä. werden separat nach dem jeweiligen Stundensatz berechnet.

[4] Der Webdesigner kann die ihm obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder durch fachkundige Mitarbeiter oder von ihm sonst beauftragte Dritte erbringen lassen. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich
getroffen worden sind.

§4 Leistungen des Kunden

[1] Der Kunde hat den vereinbarten Preis an den Webdesigner innerhalb 14 Tagen, soweit nicht anders vereinbart, zu bezahlen.

[2] Soweit für die Leistungen des Webdesigners öffentlichrechtliche Nebenkosten entstehen, die gesetzlich dem Auftraggeber zugewiesen sind, hat sie der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere für etwa anfallende Abgaben nach den §§ 23 ff des
Künstlersozialversicherungsgesetzes.

[3] Der Kunde hat dem Webdesigner, die für die Gestaltung und Programmierung der Webseite erforderlichen Bestandsdaten und Informationen zur Verfügung zu stellen.

[4] Erbringt der Webdesigner Leistungen auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz, so kann er für die anfallenden Fahrtzeiten eine angemessene Vergütung verlangen. Der Webdesigner ist berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,5 Euro zu berechnen.

§5 Leistungsmethodik

Entwicklungsstufen

[1] Auf Grundlage des mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Entwurfs wird der Webdesigner nach Maßgabe der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten einen Grobentwurf anfertigen, in dem die wesentlichen graphischen und
inhaltlichen Elemente sowie das Navigationssystem fixiert werden (Erstentwurf).

[2] In einem zweiten Entwicklungsschritt werden die Webseiten nach Maßgabe der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verfeinert und mit Datenmaterial aufgefüllt (Feinentwurf).

[3] In einem letzen Entwicklungsschritt werden die Webseiten fertig gestellt, dass sie zur Veröffentlichung bereit sind. (Fertigstellung).

[4] Das Ergebnis einer jeden Entwicklungsstufe wird dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt. Die Entwicklungsstufe wird jeweils nach Genehmigung des Kunden abgenommen.

§6 Abnahme

[1] Die Abnahme erfolgt für jede der drei Entwicklungsstufen gesondert durch mündliche oder schriftliche Erklärung des Kunden.

[2] Fordert der Webdesigner den Kunden schriftlich zur Abnahme auf, so gilt die jeweilige Entwicklungsstufe als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen die Abnahme schriftlich und unter Angabe von Gründen verweigert und der
Webdesigner den Kunden in der schriftlichen Aufforderung auf die Abnahme hingewiesen hat.

[3] Änderungen an den Webseiten sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf bereits abgenommene Entwicklungsstufen beziehen, es sei denn, die Leistung des Webdesigners in einer vorhergehenden Entwicklungsstufe ist mangelhaft.

[4] Ist der Webdesigner auch mit dem Webhosting der von ihm zu gestaltenden Webseite beauftragt, kann das Gesamtwerk auch dadurch angenommen werden, dass der Kunde den Webdesigner anweist, die Webseite über das Internet Dritten zugänglich
zu machen.

§7 Fälligkeit von Zahlungen des Kunden; Abrechnung; Verzug

[1] Das vereinbarte Honorar ist generell nach Abschluss der Arbeiten fällig.

§8 Gewährleistung

[1] Die Leistungen des Webdesigner sind sowohl kreativer und schöpferischer (Gestaltung, Design, Layout) als auch technischer Natur (Programmierung, technische Umsetzung). Im Kreativbereich ist der Webdesigner bemüht, die eigenen Wünsche des
Kunden umfassend zu berücksichtigen. Mit der Abnahme einer Entwicklungsstufe bringt der Kunde zum Ausdruck, mit der schöpferischen und gestalterischen Leistung des Webdesigner einverstanden zu sein. Ein Mangel kann deshalb nicht hinsichtlich solcher Leistungen des Webdesigner erhoben werden, die dem künstlerischen Bereich des Vertrags zuzurechnen sind.

[2] Zeigt sich ein Mangel, der dem Webdesigner zuzurechnen ist, so kann der Kunde nur Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung
oder Wandelung. Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung insbesondere, wenn der gerügte Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt ist.

§9 Rechte Dritter

[1] Der Kunde versichert ausdrücklich, dass dem Webdesigner überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen weder gegen Deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Insbesondere versichert der Kunde, dass diese Daten nicht fremde Urheber- oder Kennzeichnungsrechte verletzen und dass in die Seiten aufzunehmende Hyperlinks auf fremde Webseiten nicht rechtswidrig sind oder fremde Rechte verletzen.

[2] Im Verhältnis zum Kunden ist der Webdesigner nicht verpflichtet, überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. Dennoch behält sich der Webdesigner vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in die zu gestaltende Webseite abzulehnen, die ihm inhaltlich bedenklich erscheinen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Webdesigner die jeweiligen Daten, oder Informationen in die Webseite aufnehmen.

[3] Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer vom Webdesigner erstellten Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Webdesigner hiermit frei, es sei denn, der unzulässige Inhalt beruht auf einem Verschulden des Webdesigner oder es handelt sich um Daten oder Informationen, die vom Webdesigner zur Verfügung gestellt worden sind.

§10 Zusammentreffen mehrerer Leistungsbereiche

[1] Soweit das Vertragsverhältnis zusätzlich Leistungen aus anderen Leistungsbereichen des Webdesigners erfasst, gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen zusätzlich. Sie sind dann Bestandteil eines einheitlichen Vertragsverhältnisses und gelten jeweils für den betreffenden Leistungsbereich.

[2] Ist der Webdesigner auch mit Webhosting beauftragt, richten sich die vertraglichen Beziehungen für den Zeitraum, nachdem die Webseite mit dem Einverständnis des Kunden erstmals auf dem Webserver abgelegt ist, dass sie von Dritten über das Internet abgerufen werden kann, ausschließlich nach den für den Leistungsbereich Webhosting bzw. Webhousing maßgeblichen Bestimmungen. Das gilt insbesondere für inhaltliche Veränderungen der Webseiten.

§11 Urheberrechte; befristete Lizenz mit Verlängerungsoption

[1] Der Webdesigner räumt dem Kunden ein zeitlich unbefristetes, ausschließliches Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Der Kunde ist zur Weiterlizenzierung nicht berechtigt.

[2] Der Kunde ist berechtigt, den auf seinen Webseiten enthaltenen Informationsdatenbestand selbst zu ändern oder von Dritten ändern zu lassen. Er ist auch berechtigt, Änderungen am Layout oder am Design, d. h. an der grafischen Ausgestaltung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

[3] Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung
berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als Vereinbart.

[4] Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den
Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

[5] Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

[6] Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Ohne
Nachweis kann der Auftragnehmer 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

§12 Haftungsbeschränkung

Der Webdesigner haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Verletzt der Webdesigner fahrlässig oder vorsätzlich wesentliche Vertragspflichten, so ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf Euro 1.000,00 beschränkt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§13 Freistellung

Der Kunde wird den Webdesigner im Verhältnis zwischen den Parteien dieses Vertrags von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf Handlungen des Kunden oder auf die von diesem zur Verfügung gestellten Informationen oder Daten oder auf die Benutzung von Hyperlinks auf andere Webseiten zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Kennzeichen-, Namens- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§14 Formvorschriften

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

§15 Aufrechnungsverbot

Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Webdesigner nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§16 Sonstiges

[1] Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

[2] An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer Regelungslücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Lässt sich diese nicht ermitteln, gilt die gesetzliche Regelung.

[3] Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

[4] Einheitlicher Erfüllungsort dieses Vertrags ist EZdesign, Brahmsweg 11, 89150 Laichingen.

[5] Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz des Webdesigners örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.